Es besteht keine Anzeigepflicht. Weder als Eltern oder Bezugsperson noch als Beratungsstelle muss man anzeigen. Ist die Polizei informiert, ist sie verpflichtet zu ermitteln. Die Anzeige kann nicht mehr rückgängig gemacht werden.
In einem Beratungsgespräch können das Pro und Kontra einer Anzeige in der jetzigen Situation betrachtet werden. Für die Entscheidung, ob im Moment angezeigt wird, ist die Meinung und Stabilität der/des Betroffenen von allerhöchster Bedeutung. Es sollte niemals über den Kopf von Betroffenen hinweg angezeigt werden.
Wenn, im besten Falle miteinander, entschieden wurde, dass angezeigt wird, stehen wir gerne bei der Begleitung des Anzeigeverfahrens und bei der Kontaktaufnahme zu Polizei, Anwälten und Gerichtsbegleitung zur Verfügung.