Wir beraten Sie gerne und überlegen gemeinsam, welcher Weg für Sie im Moment der passende ist.
Eine Strafanzeige müssen Sie übrigens nicht direkt nach der Tat erstatten. Bei Vergewaltigung und sexueller Nötigung liegt die Verjährungsfrist zwischen 5 und 20 Jahren.
Bei sexuellem Missbrauch tritt die Verjährungsfrist erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres in Kraft, sodass Sie als Erwachsene*r die Möglichkeit haben, zu entscheiden, ob Sie anzeigen möchten.
Gerne geben wir Ihnen persönlich mehr Informationen zu Ihrem individuellen Anliegen.
Wir erklären Ihnen den Ablauf einer polizeilichen Ermittlung, schildern Ihnen die Anhörung und informieren Sie über den Ablauf eines Gerichtsverfahrens. Gerne stellen wir Ihnen unsere Erfahrung und die anderer Betroffener zur Verfügung, um Ihnen eine gute Grundlage für Ihre Entscheidung zu verschaffen.
Auf Wunsch stellen wir den Kontakt zu einer Zeugenbegleitung und zu erfahrenen Opferschutzanwält*innen her.